Karte zu Projektzwecken

Einer der ersten Schritte, die auf die Erlangung der Baugenehmigung, der Ausführung eines Bauprojektes und der Ausführung eines Bewirtschaftungsplans der Parzelle abzielt, ist die Erstellung einer Karte zu Projektzwecken durch einen Geodäten.

Anhand der erstellten Karte zu Projektzwecken erarbeitet der Architekt oder Planer einen Bewirtschaftungsplan der Parzelle. Er ist ein Bestandteil des Bauprojektes, das eine erforderliche Anlage zum Antrag der Baugenehmigung oder nach den gegenwärtigen Vorschriften eine Anlage der Meldung der Bauabsicht, die auf dem Bau eines Einfamilien-Wohngebäudes beruht, ist.

Opracowania kartograficzne

Auf der Basis der Karte zu Projektzwecken, die durch den Geodäten erarbeitet wurde, wird das konkrete Projekt des Bauobjektes auf den aktuellen Stand der Bewirtschaftung und der Gestaltung des Baugeländes bezogen.

Die Karte zu Projektzwecken wird auch zum Entwerfen der horizontalen und vertikalen Lage des Erschließungsnetzes des Geländes mit Anschlüssen genutzt. Das Projekt der Bewirtschaftung des Geländes (der Parzelle), erstellt auf der aktuellen Karte zu Projektzwecken, das den Verlauf der Anschlüsse des Erschließungsnetzes des Geländes darstellt, bedarf einer Abstimmung bei einer Koordinationsberatung im örtlich zuständigen Kreislandratsamt. Eine solche Abstimmung ist nicht erforderlich, wenn die Erschließungsnetze bereits über die Parzelle verlaufen und nur ein Anschluss von diesen Netzen ausgeführt wird.

Die Karte zu Projektzwecken soll aktuelle Informationen über alle Evidenzdaten enthalten, die sowohl das Gebiet der geplanten Investition, als auch das dieses Gelände umliegende Gebiet in einem Streifen von mindestens 30 Metern betreffen.

Ja nach Auftrag des Auftraggebers kann die Karte zu Projektzwecken durch den Geodäten auf traditionelle Art, d.h. in Papierversion und in digitaler Version, d.h. einer nummerischen Bearbeitung in einem vereinbarten Datenformat erstellt werden.

WICHTIG

Die Rechtsvorschriften bestimmten keine Gültigkeitsfrist der Karte zu Projektzwecken und sie überlassen keinem Träger die Kompetenz zur Bestimmung der Gültigkeitsfrist einer solchen Karte. Die Karte verliert ihre Aktualität mit der Änderung der darin enthaltenen Informationen.