Die Aufteilung des Grundstücks

Die Aufteilung des Grundstücks durch einen Geödeten ist ein sehr wichtiges Element der Bewirtschaftung von Grundstücken. Die Erstellung eines Projektes einer Parzelle soll einer effizienten Nutzung des Potenzials des Grundstücks unter Berücksichtigung der Anforderungen des Baurechts und der Bestimmungen des Gesetzes über die Raumplanung und -bewirtschaftung dienen.

Der Investitionsprozess im Zusammenhang mit Grundstücken ist sehr zeitaufwendig. Entscheidungen, die in der Phase der Grundstückteilung getroffen werden, werden oft erst bei den Bemühungen um eine Baugenehmigung oder beim Verkauf des Grundstück sichtbar. Deshalb ermöglicht die Berücksichtigung dieser Aspekt bereits in der Phase eines ersten Teilungsprojekts eine zukünftige korrekte und optimale Nutzung der ausgesonderten Grundstücksteile.

Das Ziel der geodätischen Teilung einer Bodenparzelle ist die Aussonderung von mindesten zwei oder mehreren neuen Parzellen, ohne dabei deren bisherigen Eigentümer oder des sog. ewigen Nießbrauchs des Bodens zu ändern. Die Änderung des Eigentümers oder des Nutzers des Bodens erfolgt erst nach der Eigentumsübertragung, meistens in Form einer notariellen Beurkundung oder eines rechtskräftigen Gerichtsurteils. Die geodätische Teilung des Grundstücks ist eine notwendige Etappe des Investitionsprozesses, der zum Ziel hat, eine bestimmte, entsprechende Konfiguration des Investitionsgeländes zu erlangen.

Das Verfahren der Durchführung der geodätischen Teilung des Grundstück kann dazu dienen, die Möglichkeit der Verfügung über das zukünftige Eigentumsrecht in Bezug auf einen Teil des ursprünglichen Grundstücks zu erlangen (geplanter Verkauf eines Teils des Grundstücks, Schenkung etc.).

Das Verfahren der geodätischen Teilung einer Bodenparzelle beruht auf einer physischen Teilung der Evidenzparzelle in Teile infolge der Festlegung der Teilungsgrenzen und der Erstellung einer technischen Dokumentation, die nach gesonderten Vorschriften erforderlich ist. Dieses Verfahren umfasst:

  • ein erstes Projekt der Teilung (es ist eine Stellungnahme des Gemeindevorstehers, des Bürgermeisters oder des Stadtpräsidenten erforderlich),
  • eine Beurteilung der Übereinstimmung mit den Festlegungen des örtlichen Bebauungsplanes (oder mit Bedingungen, die in dem Bescheid über die Bebauungs- und Bewirtschaftungsbedingungen des Geländes enthalten sind, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist),
  • ein Protokoll von der Festlegung des angenommenen Grenzverlaufs,
  • ein Projekt zur Teilung mit den entworfenen Grenzen der ausgesonderten Teile der Parzelle, angefertigt von einem Geodäten,
  • ein endgültiger Bescheid über die Teilung des Grundstücks (erteilt durch den Gemeindevorsteher, den Bürgermeister oder den Stadtpräsidenten),
  • die Festlegung und das Inkenntnissetzen der Beteiligten des Teilungsverfahrens über den Grenzverlauf, im Gelände durch den Geodäten,
  • eine Klausel zur Bestätigung der Annahme der Teilungsdokumentation bei der Kreiszentralstelle für Geodätische und Kartographische Dokumentation
  • Einführung der Änderungen in der Boden- und Gebäudeevidenz,
  • Erlangung einer Zeichnung aus der Bodenevidenz zum Zwecke der Vornahme der Grundbucheintragung oder Unterzeichnung einer notariellen Urkunde

Wie aus der vorstehenden Aufstellung ersichtlich ist, ist das Verfahren zur Teilung eines Grundstücks langwierig. Es kann je nach Fall von 3 bis zu mehreren Monaten dauern.